Zwangsexmatrikulation: Was du jetzt tun solltest

Studierendenleben

02.11.2020

Zwangsexmatrikulation: Was du jetzt tun solltest

Der Gang zum Briefkasten kann für manche Studenten ungeahnte Folgen haben. Eine Zwangsexmatrikulation gehört nicht gerade zu den Highlights in jungen Jahren. Auf die Nachricht folgt daher häufig erstmal der Schock: Wie soll es mit deiner akademischen Laufbahn weitergehen? Hast du dir durch das nicht bestandene Studium deinen Lebenslauf versaut? Wie sollst du diese Nachricht deinen Eltern oder dem BAföG-Amt erklären? Und wie gehst du persönlich mit diesem Tiefschlag um? Das sind Fragen, die alle auf einmal auf dich nach einer Zwangsexmatrikulation einstürmen. Also erst einmal tief Luft holen, sich eine Tasse Tee holen und deine Möglichkeiten in aller Ruhe betrachten.

Findest du in dem Schreiben einen Hinweis auf den Grund deiner Zwangsexmatrikulation? Womit musst du jetzt genau umgehen und welche Folgen kommen unweigerlich auf dich zu? Wo findest du Beratung für die nächsten Schritte und auch psychologische Unterstützung? Wie gehst du mit einer ungewollten Zwangsexmatrikulation um? Und kannst du trotz dieses Bescheids in Deutschland weiterstudieren? Hier findest du erste Infos rund um diese Fragen. So kannst du nach dieser Nachricht wieder handeln.

Gründe für die Zwangsexmatrikulation: Was ist deiner?

In den seltensten Fällen kommt eine Exmatrikulation überraschend. Oft warnt die Hochschule vor dem Verlust des Studiums durch bestimmte Verhaltensweisen. Die folgenden Punkte geben dir eine Übersicht über den möglichen Grund deiner Zwangsexmatrikulation:

  • Leistungsbedingte Zwangsexmatrikulation. Nicht bestandene Prüfungen innerhalb einer bestimmten Zeitspanne oder nicht erbrachte Prüfungsleistungen generell können zur Zwangsexmatrikulation führen. Den Grund dafür findest du in der Studienordnung, die je nach Studiengang unterschiedlich sein kann.
  • Gewaltbereites Verhalten gegenüber Kommilitonen oder Professoren.
  • Behinderung universitärer Veranstaltungen. Dieser Punkt ist besonders für politisch aktive Studenten wichtig. Für Veranstaltungen auf dem Gelände der Uni muss immer eine Erlaubnis erteilt werden.
  • Offene Rechnungen gegenüber der Hochschule.
  • Offene Rechnungen gegenüber deiner studentischen Krankenkasse über ein halbes Jahr.
  • Gefälschte Zeugnisse bei der Bewerbung für einen Studiengang.

Jeder hier aufgezählte Grund ist den meisten Studenten bereits bekannt. Wenn du nun trotzdem eine Zwangsexmatrikulation im Briefkasten hast, hilft dir das nicht unbedingt dabei, mit den Folgen umzugehen. Daher findest du hier praktische Tipps, um wieder auf die Füße zu kommen.

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Direkte Folgen der Zwangsexmatrikulation: Darum musst du dich kümmern

Nach einer ungewollten Exmatrikulation dem Studium musst du dich um bestimmte Punkte kümmern, die beim Studieren normalerweise einfach nebenherlaufen. Die folgenden Tipps helfen dir dabei, nacheinander das Wichtigste abzuarbeiten.

#1 Deine Krankenversicherung im Studium

Wenn du noch unter 25 Jahren alt bist, kannst du dich auch nach einer Exmatrikulation noch über deine Familie mitversichern. Falls du aber bereits selber eine studentische Krankenversicherung zahlst, musst du mit einer Beitragserhöhung rechnen. Idealerweise rufst du einfach bei deiner Krankenversicherung an und erkundigst dich nach den Möglichkeiten.

#2 BAföG und andere Kredite

Ob Stipendien, Kredit oder BAföG, eine Zwangsexmatrikulation hat weitreichende Folgen. Selbst wenn du den Abbruch deines Studiums verschweigst, musst du früher oder später die Gelder zurückzahlen. Auch hier solltest du den direkten Kontakt zu deinen Förderern suchen und über deinen nicht mehr vorhandenen Studentenstatus informieren.

#3 Das Semesterticket

Je nach Studiengang und Ort erhältst du zu Beginn des Studiums eine Zeitfahrkarte, die pro Semester erneuert wird. Hier gibt es gute Nachrichten: Auch bei einer Zwangsexmatrikulation darfst du noch bis zum Ende des Semesters weiterhin den öffentlichen Nahverkehr mit dem Ticket nutzen.

#4 Der Zugang im Studium

Im Studium ist die Uni dein zweites Zuhause. Leider darfst du nach einer Zwangsexmatrikulation diese Einrichtung nicht mehr benutzen. Auch alle digitalen Zugänge und Mailfächer werden gesperrt. Schnell handeln ist daher wichtig: Sichere wichtige Daten, solange du noch Zugang hast.

#5 Wohnen im Studentenwohnheim

Gerade in beliebten Studentenstädten ist das Studentenwohnheim häufig die einzige Möglichkeit für bezahlbare Unterkünfte. Nach einer Zwangsexmatrikulation ist dir das allerdings nicht mehr erlaubt. Wie schnell du vor die Tür gesetzt wirst, hängt von der Leitung ab. Ein offenes Gespräch ist der beste Tipp.

Anlaufstellen nach der Zwangsexmatrikulation: Hier findest du Hilfe

Im Alleingang alle erforderlichen Regelungen zu treffen, ist nicht einfach. Aus diesem Grund kannst du auch als Ex-Studierender noch Beratung an der Uni in Anspruch nehmen. In allen Finanzfragen dagegen ist die Bundesagentur für Arbeit die beste Adresse.

  • Bundesagentur für Arbeit. Ehemaligen Studierenden, die ihren Lebensunterhalt aus monatlichen Zahlungen bestritten haben, stehen Leistungen zur Sicherung des Grundbedarfes, sprich „Hartz IV“, zu. Wenn du dagegen Studentenjobs nachgehst, hast du lediglich mit höheren Abgaben der Sozialleistungen zu rechnen. In jedem Fall lohnt sich der Gang zum Arbeitsamt, um Klarheit über deine finanziellen Verhältnisse nach der Zwangsexmatrikulation zu bekommen.
  • Zentrale Studierendenberatung. Soziale Probleme, Ärger mit den Eltern oder auch psychische Probleme, hier findest du fachlich qualifizierte Berater, die dir wirklich weiterhelfen. Idealerweise steht dieser Gang bereits vor der Zwangsexmatrikulation an.
  • Hilfsangebot von Studierendenwerken. Auch hier findest du Hilfe – allerdings von Studierenden. Manchmal ist das genau das, was du brauchst. Erfahrungswerte und Ermutigung können unter Umständen wahre Wunder bewirken.

Egal, ob Zwangsexmatrikulation aufgrund einer nicht bestandenen Prüfung oder aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten: In jeder dieser Situationen solltest du schnell handeln, auch wenn es dir eher nach im Bett verkriechen ist. Das kannst du danach immer noch tun.

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Zwangsexmatrikulation anfechten? Deine Chancen

Eine Zwangsexmatrikulation ist nicht so einfach wieder rückgängig zu machen. In manchen Fällen aber hast du die Chance, wieder an deiner Hochschule studieren zu können.

#1 Zwangsexmatrikulation aufgrund von nicht bestandenen Prüfungen

Es gibt mildernde Umstände und Härtefallregelungen für nicht bestandene Prüfungen. Im Idealfall sollten diese Regelungen aber beantragt werden, bevor eine ungewollte Exmatrikulation aus dem Studium erfolgt. Krankheit am Prüfungstag, ein plötzlicher Todesfall in der Familie oder ein traumatisches Ereignis: Wichtig sind Nachweise, mit denen du zur Studienberatung gehen kannst.

#2 Zwangsexmatrikulation aufgrund von nicht bezahlten Rechnungen

Hier hast du gute Chancen, wieder studieren zu können! Gegen eine Bearbeitungsgebühr nehmen dich die meisten Unis wieder auf. Allerdings sollte der finanzielle Engpass ernstgenommen werden, bevor sich ein handfester Schuldenberg entwickelt.

#3 Verhaltensbedingte Zwangsexmatrikulation

In diesem Fall hast du ebenfalls die Möglichkeit, gegen deinen Bescheid anzugehen. Am besten suchst du dir dafür anwaltliche Hilfe und zeigst die Bereitschaft, in Zukunft kooperationsbereiter zu agieren. Eine Garantie für eine erneute Zulassung gibt es allerdings nicht.

Weiterstudieren trotz Zwangsexmatrikulation: Das sind die Möglichkeiten

Zugegeben: Nach einer rechtswirksamen Zwangsexmatrikulation ist die Hochschule für dich gesperrt. Oft wirst du auch für ähnliche Studiengänge in Deutschland nicht mehr zugelassen. Gerade für Studenten mit einem bestimmten Studienwunsch hat der ungewollte Abbruch eines Studiums daher weitreichende Konsequenzen. Eine Option, die für viele Studienabbrecher immer attraktiver wird, ist das Studium im Ausland.

Bevor du dich allerdings in neue Abenteuer stürzt, sollte die Ursache für deine Zwangsexmatrikulation aus der Welt geschafft werden. Finanzielle Probleme, Prüfungsangst oder zwischenmenschliche Probleme lösen sich auch durch einen Ortswechsel nicht einfach in Luft auf.

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