Studierendenleben
12.02.2026
Die wichtigste Regel lautet: Wann muss man sich ummelden? In der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung. Diese Frist gilt bundesweit und betrifft jeden, der seinen Wohnsitz wechselt – also auch Studenten, die wegen Studium, WG-Wechsel oder Praktikum umziehen.
Dabei ist es egal, ob du innerhalb derselben Stadt umziehst oder in eine andere Stadt wechselst. In beiden Fällen musst du deine neue Adresse fristgerecht melden.
Maßgeblich ist der Tag, an dem du tatsächlich in die neue Wohnung einziehst. Nicht relevant sind:
Sobald du wirklich dort wohnst, beginnt die Zwei-Wochen-Frist. Viele Studenten unterschätzen das, vor allem in stressigen Umzugsphasen.
Eine korrekte Ummeldung ist nicht nur eine Formalität. Sie ist wichtig für viele Bereiche des Studentenlebens:
Wenn deine Adresse nicht stimmt, kann es schnell zu Problemen oder Verzögerungen kommen.
Wer die Frist verpasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In der Praxis bedeutet das meist ein Bußgeld oder eine zusätzliche Gebühr. Wie hoch diese ausfällt, hängt davon ab, wie lange die Ummeldung verspätet ist.
Gerade für Studenten lohnt es sich, die Ummeldung früh zu erledigen, um unnötige Kosten und zusätzlichen Stress zu vermeiden.
Nicht jeder Umzug im Studium führt sofort zur Ummeldepflicht. Ziehst du nur kurzfristig um – etwa für ein Praktikum oder ein Auslandssemester – kann es Ausnahmen geben. Sobald dein Aufenthalt jedoch länger als drei Monate geplant ist, musst du dich ummelden.
Auch bei einem Zweitwohnsitz gelten besondere Regeln, etwa wenn du am Studienort wohnst, aber noch bei den Eltern gemeldet bist.
Wann muss man sich ummelden? Spätestens 14 Tage nach dem Einzug in eine neue Wohnung. Für Studenten gehört die Ummeldung zu jedem größeren Umzug dazu – egal ob WG-Wechsel, Studienortwechsel oder erste eigene Wohnung. Wer die Frist einhält, spart sich Ärger, Gebühren und unnötige Bürokratie und kann sich schneller im neuen Alltag einleben.
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