Studierendenleben
13.07.2026
Wie genau du deine Kosten geltend machen kannst, hängt entscheidend von deiner akademischen Laufbahn ab. Befindest du dich im Erststudium (zum Beispiel im ersten Bachelor ohne vorherige Ausbildung), wertet das Finanzamt die Kosten als Sonderausgaben. Diese sind auf 6.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt und verfallen, wenn du im selben Jahr kein steuerpflichtiges Einkommen über dem aktuellen Grundfreibetrag hattest.
Ganz anders sieht es aus, wenn du bereits eine Ausbildung in der Tasche hast oder im Master bist. Dann befindest du dich in einem Zweitstudium und kannst alle Ausgaben unbegrenzt als Werbungskosten geltend machen. Übersteigen deine Studienkosten deine Einnahmen, entsteht ein sogenannter Verlustvortrag. Das Finanzamt merkt sich diesen Betrag für die Zukunft. Wenn du nach dem Abschluss im ersten “richtigen” Job startest, wird dieser Verlust verrechnet und du sparst massig Steuern. Das macht das Thema Studium Steuer absetzen besonders für Masterstudenten attraktiv.
Damit du am Ende keine Posten vergisst, haben wir die wichtigsten absetzbaren Ausgaben für dich zusammengefasst. Viele Studenten wollen ihre Studium Steuer absetzen, das betrifft vor allem diese Bereiche:
Am Ende gilt die goldene Regel: Wer erfolgreich seine Studium-Steuer absetzen möchte, sollte frühzeitig alle Quittungen digital in einem Ordner sammeln. So wird die spätere Steuererklärung nach dem Uni-Abschluss zum absoluten Kinderspiel.
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