Was bedeutet Mutterschutz im Studium für Prüfungen und Anwesenheitspflicht?
Wer während des Studiums ein Kind erwartet, steht vor vielen Fragen. Zum Glück schützt dich der Gesetzgeber. Die Regelungen für den Mutterschutz im Studium sind zwar spezifisch, aber klar definiert und orientieren sich an den Vorgaben für Arbeitnehmer.
Die Schutzfristen: Darauf hast du Anspruch
Auch wenn das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht direkt auf Studenten zugeschnitten ist, wenden die Hochschulen seine Grundsätze an. Du hast Anspruch auf Schutzfristen, die deine Gesundheit und die deines Kindes gewährleisten:
- Vor der Geburt: Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. In dieser Zeit musst du weder an Lehrveranstaltungen noch an Prüfungen teilnehmen.
- Nach der Geburt: Die Schutzfrist dauert in der Regel acht Wochen nach der Entbindung (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen).
Wichtig: Während dieser Zeiten liegt die Entscheidung, ob du an Prüfungen teilnimmst oder Lehrveranstaltungen besuchst, allein bei dir. Du solltest dich nicht unter Druck gesetzt fühlen.
Die Dauer deines Mutterschutz im Studium orientiert sich stark an den gesetzlichen Vorgaben für Arbeitnehmer.
So sicherst du deine Rechte ab
Um deine Rechte voll ausschöpfen zu können, musst du einige Schritte unternehmen, damit der Mutterschutz im Studium auch offiziell greift:
- Informiere die Hochschule: Melde deine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin frühzeitig dem Immatrikulations- oder Prüfungsamt. Nur dann kann die Hochschule die Schutzfristen und nötigen Anpassungen vornehmen.
- Urlaubssemester: Du kannst für die Zeit des Mutterschutzes und der Kindererziehung ein oder mehrere Urlaubssemester beantragen. Deine Krankenkasse und dein BAföG-Anspruch bleiben dabei oft erhalten.
- Gefährdungsbeurteilung: Bei bestimmten Tätigkeiten im Studium (z. B. Praktika im Labor oder Krankenhaus) muss die Hochschule eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und gegebenenfalls Ersatzleistungen anbieten.
Finanzielle Unterstützung
Finanziell sieht der Mutterschutz im Studium etwas anders aus als im Job. Mutterschaftsgeld erhältst du in der Regel nur, wenn du einen Arbeitsvertrag hattest und über die Krankenkasse versichert bist. Dennoch stehen dir wichtige Hilfen zu:
- BAföG: Bei einem Urlaubssemester wegen Mutterschutz oder Kindererziehung kann das BAföG oft als zinsloses Volldarlehen weitergezahlt werden.
- Kindergeld: Der Anspruch besteht ab der Geburt des Kindes.
- Elterngeld: Nach der Geburt hast du Anspruch auf Elterngeld. Hier erhalten Studenten ohne oder mit geringem Einkommen in der Regel den Mindestsatz.
Du solltest dich nicht scheuen, die Hilfe in Anspruch zu nehmen, die dir zusteht.
Informiere dich frühzeitig über den Mutterschutz im Studium.