Studierendenleben
12.01.2026
Für viele Studenten ist das Kindergeld ein unverzichtbarer Zuschuss zum BAföG oder dem Nebenjob. Doch dieser finanzielle Puffer ist nicht unendlich.
Die Hauptregel ist einfach: Dein Anspruch auf Kindergeld endet in dem Monat, in dem du dein 25. Lebensjahr vollendest. Das ist der feste Stichtag, den du im Kopf haben solltest, wenn du dich fragst: Kindergeld im Studium – wie lange noch?
Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen von dieser Regel. Dazu zählen Zeiten, in denen du einen gesetzlichen Freiwilligendienst (wie FSJ oder Bundesfreiwilligendienst) oder den Grundwehrdienst geleistet hast, bevor du 25 wurdest. Diese Zeiten können deine Bezugsdauer über das 25. Lebensjahr hinaus verlängern – du solltest dies aber immer aktiv bei der Familienkasse melden.
Für Studenten ist es enorm wichtig zu unterscheiden, ob das Studium eine Erst- oder eine Zweitausbildung darstellt. Die Regeln für den Nebenverdienst unterscheiden sich massiv:
● Erstausbildung:
Wenn dein Studium deine erste Berufsausbildung ist (z. B. nach dem Abitur), gibt es keine Beschränkung bei den Arbeitsstunden. Du kannst so viel arbeiten, wie es dein Studienplan zulässt, ohne den Anspruch auf Kindergeld zu gefährden.
● Zweitausbildung:
Studierst du bereits dein zweites Studium (zum Beispiel einen Master nach einem abgeschlossenen Bachelor), wird dein Nebenverdienst relevant. Prüfe deine Situation genau! Bei der Zweitausbildung wird Kindergeld nur dann weitergezahlt, wenn du durchschnittlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig bist.
Um den Anspruch auf Kindergeld im Studium – und wie lange noch – zu sichern, muss dein Studium folgende Kriterien erfüllen:
● Ordentliche Ausbildung:
Dein Studium muss deine Haupttätigkeit sein. Dazu gehört die Teilnahme an Vorlesungen, Seminaren oder Praktika.
● Nachweispflicht:
Du musst die Immatrikulationsbescheinigung regelmäßig bei der Familienkasse einreichen.
● Arbeitszeitlimit:
Bei einer Zweitausbildung darf die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt 20 Stunden nicht überschreiten (Ausnahmen sind kurzfristige Jobs).
● Regelmäßige Kontrolle:
Die Familienkasse prüft, ob die Bedingungen für Kindergeld im Studium – und wie lange noch – erfüllt sind. Bei Unstimmigkeiten wird das Kindergeld zurückgefordert.
Informiere sie frühzeitig über alle Änderungen in deiner Situation! Kindergeld im Studium – wie lange? Wir hoffen, deine Fragen sind nun geklärt.
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