Bekommt man nach dem Studium Arbeitslosengeld? Der Anspruch im Check

Studierendenleben

19.01.2026

Bekommt man nach dem Studium Arbeitslosengeld? Der Anspruch im Check

Eine nicht ganz unwichtige Frage nach dem erfolgreichen Abschluss ist: Bekommt man nach dem Studium Arbeitslosengeld? Die Antwort hängt nicht von deinem Abschluss ab, sondern von deiner Job-Historie während des Studiums.

Die goldene Regel: 12 Monate arbeiten

Grundvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) ist die Erfüllung der sogenannten Anwartschaftszeit. Das bedeutet, dass du in den letzten 30 Monaten vor deiner Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis gearbeitet haben musst.

Dein Vorteil als Student:

  • Werkstudentenjobs zählen voll zur Anwartschaftszeit, da hier Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
  • Minijobs (bis 538 Euro) zählen nicht, da sie sozialversicherungsfrei sind.
  • Pflichtpraktika zählen in der Regel ebenfalls nicht.

Sofort melden ist Pflicht

Viele Studenten glauben fälschlicherweise, dass sie keinen Anspruch haben. Durch die Anrechnung von Werkstudententätigkeiten kann die Frage „Bekommt man nach dem Studium Arbeitslosengeld?” positiv beantwortet werden.

Wenn du glaubst, die 12 Monate erfüllt zu haben, ist das Timing entscheidend:

  • Arbeitssuchend melden: Sobald du dein letztes Examen oder deine Abschlussarbeit eingereicht hast, solltest du dich sofort bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Das ist wichtig, um Sperrfristen zu vermeiden.
  • Arbeitslos melden: Dies musst du am ersten Tag tun, an dem dein Status als Student endet und du offiziell arbeitslos bist.

Der Anspruchs-Check

Bekommt man nach dem Studium Arbeitslosengeld? Dafür musst du folgende Kriterien der Agentur für Arbeit erfüllen:

  • Du musst die Anwartschaftszeit (mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Arbeit) erfüllen.
  • Du darfst keine Sperrzeit haben (z. B. durch verspätete Meldung oder eigene Kündigung).
  • Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und bereit sein, eine passende Stelle anzunehmen.
  • Du musst aktiv nach Arbeit suchen und deine Bemühungen nachweisen können.

Wenn die Antwort auf die Frage „Bekommt man nach dem Studium Arbeitslosengeld?” „Nein“ lautet, weil die Anwartschaftszeit fehlt, steht dir unter Umständen Bürgergeld (ehemals ALG II/Hartz IV) zu. Hierfür ist das Jobcenter zuständig. Du solltest deine Optionen immer prüfen.

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