Studenten beschäftigen: das sind die Möglichkeiten

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06.10.2020

Studenten beschäftigen: das sind die Möglichkeiten

In Deutschland gehen weit mehr als die Hälfte aller Studenten einer Beschäftigung nach, um sich das Studium zu finanzieren. Dabei sind die Anstellungsarten so verschieden, wie die Jobs selber: Von Anstellungen in Vollzeit, über Minijobber bis hin zur freiberuflichen Tätigkeit ist alles dabei. Aber nicht nur für die Studenten selbst lohnt sich arbeiten neben dem Studium. Auch Unternehmen profitieren von der Möglichkeit, Studenten beschäftigen zu können.

Wenn Sie überlegen, ob in Ihrem Unternehmen eine Position für einen Studenten frei werden kann, dann hilft Ihnen dieser Artikel, die richtige Vorgehensweise zu finden. Je nach Stunden und Art der Anstellung variieren nämlich die Optionen und auch die Finanzierung der Einstellung eines Studenten. Hier lohnt sich eine gründliche Recherche über verschiedene Modelle und die einzelnen Vor- und Nachteile.

Was sind die Vorteile für Arbeitgeber bei der Beschäftigung eines Studierenden? Welches Modell kostet das Unternehmen mehr und welches weniger? Bei welcher Anstellungsart profitiert ein Team am meisten von der Arbeitskraft? Gibt es besondere Regeln, die Sie bei der Anstellung beachten müssen? Das sind alles Fragen, die vor der Stellenausschreibung beantwortet werden müssen. Nur so gelingt ein reibungsloser Einstieg.

Studenten beschäftigen: Das sind Ihre Vorteile als Arbeitgeber

Studenten beschäftigen bedeutet für viele Unternehmen vor allem eins: günstige Fachkräfte. Obwohl diese Aussage durchaus Berechtigung hat, bietet dieses Arbeitsmodell noch weit mehr Vorteile, als auf den ersten Blick zu erkennen ist:

  • ✔ Innovationspotenzial für Ihr Unternehmen. Ein Studium schult den Blick darin, Potenziale zu erkennen und umzusetzen. Indem Sie einen Studenten anstellen, holen Sie diese Fähigkeit in Ihr Unternehmen.
  • ✔ Bereicherung des Teams. Gerade für traditionelle Unternehmen ist die Beschäftigung eines Studenten eine gute Möglichkeit, um Teamstrukturen neu zu formen.
  • ✔ Positives Firmenimage. Die Förderung von Nachwuchsfachkräften ist eine Eigenschaft, die sich viele erfolgreiche Firmen auf die Fahnen schreiben und die sie mit der Beschäftigung von Studenten erreichen können.
  • ✔ Schutz vor Fehlern. Dieser Vorteil klingt auf den ersten Blick paradox, da Sie einen Anfänger einstellen. Dieser Anfänger hat jedoch noch nicht die Scheuklappen entwickelt, die sich nach Jahren in demselben Beruf einstellen. Das kann Ihrem Betrieb enorm helfen.
  • ✔ Frühe Bindung von Fachkräften. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann die Einstellung von Studenten als interessantes Recruiting-Instrument betrachtet werden. So testen Sie, wer zu Ihnen passt und wer nicht.

Diese fünf Gründe bilden nur einen kleinen Teil der Vorteile ab, den Ihr Unternehmen durch die Beschäftigung eines Studenten genießt. Wenn Sie nun tatsächlich auf die Suche nach einem passenden Kandidaten gehen, dann helfen Ihnen die folgenden vier Einstellungsmöglichkeiten dabei.

#1 Der Minijob: Studenten klassisch beschäftigen

Das wohl bekannteste Arbeitsmodell für Studenten ist der Minijob. Besonders für Unternehmen ist diese Option lukrativ, da keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anfallen. Auf Wunsch kann sich der Student zusätzlich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die einzigen Abgaben, die die Firma leistet, ist eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2%, die direkt an das Finanzamt abgeführt wird.

Minijobber müssen regulär bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden, wobei sie unter die Personengruppe 109 fallen. Der monatliche Lohn darf bei dieser Anstellungsart 450 Euro nicht regelmäßig überschreiben. In drei Monaten pro Jahr ist ein Mehrverdienst allerdings zulässig, die Obergrenze liegt bei 5400 Euro pro Jahr.

Aushilfsjobs mit einer niedrigen Stundenzahl beinhalten oft Aufgabengebiete, die dem Team zuarbeiten und es unterstützen. Zwar können auch Aushilfen ganze Aufgabengebiete übernehmen, die Regel ist das beim Minijob allerdings nicht.

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#2 Der Werkstudent: Halb Student, halb Arbeitnehmer

Diese Option der Beschäftigung wird von immer mehr Unternehmen entdeckt, da viele Vorteile mit einem Werkstudenten einher gehen. Die Lohnnebenkosten sind sehr gering, obwohl der Student wöchentlich bis zu 20 Stunden in Ihrem Unternehmen arbeiten darf. Beide Seiten zahlen dabei in die Rentenkasse ein, darüber hinaus sind aber weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer weiteren Abgaben neben der Lohnsteuer zu entrichten.

Trotz der maximal 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche muss der Student weiterhin seinem Studium nachgehen und ordentlich immatrikuliert sein. Während der vorlesungsfreien Zeit ist es allerdings möglich, auch in Vollzeit zu arbeiten. Wichtig ist hierbei die korrekte Abrechnung: Das Datum der vorlesungsfreien Zeit der Fachhochschulen gilt und nicht die letzte Klausur. Ansonsten fallen alle Abgaben eines normalen Arbeitnehmers an.

Trotz der strengen Regeln und den anfallenden Lohnkosten im Gegensatz zum Minijob, ist die Option eines Werkstudenten eine attraktive Möglichkeit. Sie gewinnen damit eine Teilzeit-Arbeitskraft, die tiefe Einblicke in Ihren Betrieb bekommt und die Sie langfristig binden können.

#3 Freiberufler: Lagern Sie Aufgaben aus!

In manchen Unternehmen können Aufgaben ausgelagert werden, die kaum Einarbeitung bedürfen und auch kurzfristig anfallen. So gibt es inzwischen sogar virtuelle Assistenten, die Ihnen die Büroarbeit online erleichtern. Billig sind Freiberufler selten, dafür ersparen Sie sich eine ganze Menge Papierkram bei der Einstellung und müssen auch ansonsten kaum Regeln beachten. Freiberufliche Studenten sind selbst vor dem Finanzamt verpflichtet und erstellen eigene Abrechnungen. Der Nachteil bei dieser Option liegt allerdings auf der Hand: Ohne Vertragsbindung kann ein wertvoller Freiberufler auch schnell einmal den Auftrag stornieren. Daher sollte diese Option sorgfältig abgewogen werden.

#4 Kurzfristige Beschäftigung: So schaffen Sie die Arbeit

Gerade, wenn Ihr Unternehmen saisonal mehr Studenten anstellen muss, kann diese Möglichkeit für Sie von Vorteil sein. Das Beschäftigungsverhältnis ist dabei auf 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt, oder umfasst drei aufeinanderfolgende Monate.

Die Höhe des Einkommens spielt dabei prinzipiell keine Rolle, jedoch müssen je nach Status des Arbeitnehmers besondere Regeln beachtet werden. Daher sollten Sie vor der Einstellung mehrerer Saisonfachkräfte genau prüfen, welche Kriterien die Bewerber mitbringen sollten, die Sie beschäftigen möchten. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Die Höhe des Einkommens aus einer solchen Beschäftigung spielt keine Rolle.

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Ihre Checkliste: Das sollten Sie immer beachten

Je nachdem, für welches Arbeitszeitmodell Sie sich entscheiden, müssen die Bewerber verschiedene Kriterien erfüllen. Unabhängig davon sollten folgende Punkte bei einer Beschäftigung aber immer gelten:

  • ✔ Beachten Sie die Verdienstgrenzen vor der Einstellung und fragen Sie nach eventuellen Bezügen von BAföG! Ein Missverständnis hier kann auf beiden Seiten schnell zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen.
  • ✔ Der Mindestlohn liegt bei 9,19 Euro pro Stunde. Beachten Sie die Angebote von Konkurrenzunternehmen.
  • ✔ Der Nachweis einer ordentlichen Immatrikulation und Krankenversicherung gehört sowohl in den Arbeitsvertrag als auch in den Einstellungsprozess.

Mit diesen Tipps schaffen Sie eine solide Basis für die Einstellung eines Studenten. Viel Erfolg!

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