Steuererklärung für Studierende: so kann es sich lohnen!

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21.08.2023

Steuererklärung für Studierende: so kann es sich lohnen!

Die Steuererklärung ist ein formaler Prozess, bei dem eine Person oder eine Organisation Informationen über ihre finanziellen Angelegenheiten an die Steuerbehörde weitergibt. Ziel ist es, die Höhe der zu zahlenden Steuern zu ermitteln oder gegebenenfalls eine Steuerrückerstattung zu erhalten. Individuen und Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten.

In der Steuererklärung werden Einkünfte aus verschiedenen Quellen angegeben, wie beispielsweise Gehälter, Zinserträge, Dividenden, Selbstständigkeit oder Vermietungseinnahmen. Ebenso können abzugsfähige Ausgaben, wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, angegeben werden, um das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Das Ziel ist, die Grundlage für die Berechnung der zu zahlenden Steuern zu ermitteln.

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Eine Steuererklärung kann sich oft für Studierende lohnen, sogar dann, wenn keine Einnahmen erzielt wurden. Studierende ohne Nebenjob oder selbstständige Tätigkeit haben zwar kein eigenes Einkommen, können jedoch die Kosten für ihr Studium als "vorweggenommene Werbungskosten" in der Steuererklärung angeben.

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Dies gilt besonders, wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt. Kosten im Zusammenhang mit einer Zweitausbildung können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Kosten für eine Erstausbildung hingegen gelten als Sonderausgaben und können maximal bis zu 6.000 € abgezogen werden.

Dabei gilt (auch für duale Studiengänge und Master-Studiengänge):

  • Erst Abitur, dann Studium = Studium wird als Erstausbildung betrachtet.
  • Erst Ausbildung, dann Studium = Studium wird als Zweitausbildung betrachtet.

Was ist ein Verlustvortrag?

Die meisten Studierenden zahlen keine Einkommensteuer, da ihr Jahresverdienst unterhalb des Grundfreibetrags liegt. Das ändert jedoch nichts daran, dass während des Studiums Kosten entstehen können, die eigentlich steuerlich abgesetzt werden könnten. Hier kommt der sogenannte Verlustvortrag ins Spiel. Wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, können die Studienkosten dennoch als Verlust bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden. Dieser Verlust wird auf das nächste Steuerjahr übertragen. Da der Verlustvortrag zeitlich nicht begrenzt ist und somit nicht verfällt, können Studierende jedes Jahr einen neuen Verlust erklären, der dann zum bestehenden Verlust hinzugefügt wird. Wenn sie später Einkommen erzielen und Steuern zahlen müssen, können sie die Verluste aus vergangenen Jahren nutzen.

Wichtig: Im Unterschied zur Einkommensteuererklärung, die bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden kann, kann ein Verlustvortrag bis zu 7 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

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Was sind absetzbare Kosten?

Sonderausgaben und Werbungskosten sind Aufwendungen, die Studierende angeben können. Kosten, die während der Erstausbildung anfallen, können von Studierenden als Sonderausgaben abgesetzt werden, während sie während einer Zweitausbildung wie einem zweiten Bachelor- oder aufbauenden Master-Studium als Werbungskosten gelten. Hierzu gehören:

  • Studien- und Semestergebühren
  • Gebühren für Immatrikulation, Zulassung und Prüfungen
  • Beiträge für das Studierendenwerk oder Alumni-Vereinigungen
  • Fahrtkosten (z.B. von der Wohnung zur Universität oder zu Lerngruppen)
  • Arbeitsmaterialien (z.B. Fachbücher, Laptop)
  • Kosten für ein Arbeitszimmer
  • Ausgaben für doppelte Haushaltsführung
  • Zinsen für Ausbildungskredite, Stipendien oder BAföG
  • Kosten für Auslandssemester, Auslandspraktika, Exkursionen und Studienreisen
  • Aufwendungen für Kurse, Sprachtests und Zusatzqualifikationen
  • Kontoführungsgebühren (in der Regel pauschal 16 Euro pro Jahr)
  • Bewerbungskosten (in der Regel ohne Nachweis akzeptiert, 8,50 Euro für Bewerbungen mit Bewerbungsmappen bzw. 2,50 Euro für Bewerbungen ohne Mappen).

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Welche Dokumente und Unterlagen sollten vorbereitet werden?

Um sich bestmöglich auf die Steuererklärung vorzubereiten, sollten neben den üblichen Dokumenten wie Personalausweis und Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer auch die folgenden Unterlagen und Informationen zur Hand sein:

Einkommen

  • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres oder Vorauszahlungsbescheid
  • Kontoauszüge des betreffenden Steuerjahres
  • Einkommensnachweise (z.B. elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Nachweis über Mieteinnahmen, Erträgnisaufstellung für Zins- oder Kapitaleinnahmen, Bescheinigung über ausgezahltes Arbeitslosen-, Kranken-, Übergangs-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld usw.)

Werbungskosten

  • Aufzeichnungen über gefahrene Kilometer bzw. Fahrtkostenbelege
  • Belege oder Quittungen für den Kauf von Arbeitsmitteln oder Berufsbekleidung
  • Ausgaben für ein Arbeitszimmer
  • Ausgaben für den Umzug zum Studienort (Zweitwohnsitz) und Kosten für doppelte Haushaltsführung; ein Pauschalbetrag von 886 € für den Umzug sowie zusätzlich 590 € pro mitziehendem Angehörigen ist vorgesehen
  • Reisekosten
  • Belege für Bewerbungskosten
  • Ausgaben für Steuersoftware, Steuererklärungs-Apps, Steuerberatungskosten, Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein

Sonderausgaben

  • Spenden
  • Bescheinigungen für private Altersvorsorge und private Leibrentenversicherungen (z.B. Riester- oder Rürup-Rente)
  • Beiträge für Versicherungen (z.B. Kranken- und Pflegeversicherung, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebens- und Rentenversicherung, Unfallversicherung usw.)

Außergewöhnliche Belastungen

  • Kosten für Krankheit und Pflege
  • Kurkosten
  • Aufwendungen für Heilpraktiker
  • Ausgaben für einen Behindertenausweis
  • Nachweise über Pflegestufe bzw. Pflegegrad

Welche Steuerklasse haben Studierende?

Normalerweise wird unverheirateten und kinderlosen Singles die Steuerklasse 1 zugewiesen. Erst bei einer Heirat und den damit verbundenen Steuerklassenkombinationen ändert sich dies.

Daher spielt dein Studium an sich keine Rolle bei der Wahl deiner Steuerklasse, sondern vielmehr dein gegenwärtiger Familienstand.

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Woher bekomme ich Hilfe bei meiner Steuererklärung als Student:in?

Als Studentin hast du mehrere Optionen, um Hilfe bei deiner Steuererklärung zu erhalten:

  • Steuersoftware für Studierende: Es gibt spezielle Steuersoftware, die auf die Bedürfnisse von Studierenden zugeschnitten ist. Diese Software kann dir helfen, die für dich relevanten Abzüge und Vergünstigungen zu identifizieren und korrekt in deine Steuererklärung einzutragen.
  • Steuerberater:in: Wenn deine steuerliche Situation komplex ist oder du unsicher bist, ob du alle möglichen Vorteile nutzen kannst, könnte die Konsultation eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin eine gute Idee sein. Hierbei entstehen aber verhältnismäßig hohe Kosten.
  • Lohnsteuerhilfevereine: Es gibt gemeinnützige Organisationen und Vereine, die Mitgliedern Unterstützung bei der Erstellung von Steuererklärungen bieten. Diese Lohnsteuerhilfevereine sind oft eine kostengünstige Option und können bei einfacheren steuerlichen Angelegenheiten hilfreich sein.
  • Finanzamt: Bei Fragen zur Steuererklärung kannst du auch direkt das örtliche Finanzamt kontaktieren. Die Mitarbeiter:innen dort können grundlegende Informationen geben und bei Verständnisfragen helfen.
  • Freundeskreis: Oft haben andere Studierende ähnliche steuerliche Situationen. Der Austausch von Informationen und Tipps mit Freund:innen oder Kommiliton:innen könnte wertvolle Einsichten liefern.

Abschließend lässt sich sagen, dass eine Steuererklärung für Studierende durchaus lohnenswert ist. Nicht nur kann dadurch bares Geld gespart werden, sondern es ist auch eine wertvolle Erfahrung im Umgang mit den eigenen Finanzen. Es ist nicht von Nachteil, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und die Möglichkeiten zu nutzen, die zur Verfügung stehen.

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