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21.08.2023
Die Steuererklärung ist ein formaler Prozess, bei dem eine Person oder eine Organisation Informationen über ihre finanziellen Angelegenheiten an die Steuerbehörde weitergibt. Ziel ist es, die Höhe der zu zahlenden Steuern zu ermitteln oder gegebenenfalls eine Steuerrückerstattung zu erhalten. Individuen und Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten.
In der Steuererklärung werden Einkünfte aus verschiedenen Quellen angegeben, wie beispielsweise Gehälter, Zinserträge, Dividenden, Selbstständigkeit oder Vermietungseinnahmen. Ebenso können abzugsfähige Ausgaben, wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, angegeben werden, um das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Das Ziel ist, die Grundlage für die Berechnung der zu zahlenden Steuern zu ermitteln.
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Eine Steuererklärung kann sich oft für Studierende lohnen, sogar dann, wenn keine Einnahmen erzielt wurden. Studierende ohne Nebenjob oder selbstständige Tätigkeit haben zwar kein eigenes Einkommen, können jedoch die Kosten für ihr Studium als "vorweggenommene Werbungskosten" in der Steuererklärung angeben.
Dies gilt besonders, wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt. Kosten im Zusammenhang mit einer Zweitausbildung können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Kosten für eine Erstausbildung hingegen gelten als Sonderausgaben und können maximal bis zu 6.000 € abgezogen werden.
Dabei gilt (auch für duale Studiengänge und Master-Studiengänge):
Die meisten Studierenden zahlen keine Einkommensteuer, da ihr Jahresverdienst unterhalb des Grundfreibetrags liegt. Das ändert jedoch nichts daran, dass während des Studiums Kosten entstehen können, die eigentlich steuerlich abgesetzt werden könnten. Hier kommt der sogenannte Verlustvortrag ins Spiel. Wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, können die Studienkosten dennoch als Verlust bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden. Dieser Verlust wird auf das nächste Steuerjahr übertragen. Da der Verlustvortrag zeitlich nicht begrenzt ist und somit nicht verfällt, können Studierende jedes Jahr einen neuen Verlust erklären, der dann zum bestehenden Verlust hinzugefügt wird. Wenn sie später Einkommen erzielen und Steuern zahlen müssen, können sie die Verluste aus vergangenen Jahren nutzen.
Wichtig: Im Unterschied zur Einkommensteuererklärung, die bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden kann, kann ein Verlustvortrag bis zu 7 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
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Sonderausgaben und Werbungskosten sind Aufwendungen, die Studierende angeben können. Kosten, die während der Erstausbildung anfallen, können von Studierenden als Sonderausgaben abgesetzt werden, während sie während einer Zweitausbildung wie einem zweiten Bachelor- oder aufbauenden Master-Studium als Werbungskosten gelten. Hierzu gehören:
Um sich bestmöglich auf die Steuererklärung vorzubereiten, sollten neben den üblichen Dokumenten wie Personalausweis und Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer auch die folgenden Unterlagen und Informationen zur Hand sein:
Einkommen
Werbungskosten
Sonderausgaben
Außergewöhnliche Belastungen
Normalerweise wird unverheirateten und kinderlosen Singles die Steuerklasse 1 zugewiesen. Erst bei einer Heirat und den damit verbundenen Steuerklassenkombinationen ändert sich dies.
Daher spielt dein Studium an sich keine Rolle bei der Wahl deiner Steuerklasse, sondern vielmehr dein gegenwärtiger Familienstand.
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Als Studentin hast du mehrere Optionen, um Hilfe bei deiner Steuererklärung zu erhalten:
Abschließend lässt sich sagen, dass eine Steuererklärung für Studierende durchaus lohnenswert ist. Nicht nur kann dadurch bares Geld gespart werden, sondern es ist auch eine wertvolle Erfahrung im Umgang mit den eigenen Finanzen. Es ist nicht von Nachteil, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und die Möglichkeiten zu nutzen, die zur Verfügung stehen.
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