Das PSZ ist Träger der freien Jugendhilfe, im Arbeitsbereich „Hilfen zur Erziehung“ bieten wir ambulante Erziehungshilfe für geflüchtete und zugewanderte Familien und junge Menschen an.
Folgende Aufgaben gehören u. a. zur Tätigkeit einer SPFH im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung:
Du verfügst über
Die gesetzlichen Voraussetzungen zur freiberuflichen Tätigkeit sind zu beachten: Steuernummer, Soz. Vers. u. BAföG sowie Beschäftigungserlaubnis
Stellenmerkmale
Dein Gehalt
43 € / Stunde
Dein Arbeitsplatz:
vor Ort
Dein Büro:
NRW weit