Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das zentrale Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Seine Kernaufgabe ist die Konkretisierung des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene in Richtlinien für den stationären, ambulanten und zahnärztlichen Bereich auf der Grundlage des SGB V.
Nichts dabei?
Vereinfache deinen Suchbegriff und versuch es direkt noch einmal!
Ansonsten bekommen wir täglich neue Jobangebote.
Schau bald wieder rein!