Die Universität Stuttgart schreibt drei Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz aus.
Voraussetzung:
Dotierung:
Erforderliche Unterlagen:
Falls Sie Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand*in erst nach dem 29. Januar 2025 gestellt haben, müssen Sie kein Annahmeschreiben einreichen. Es wird erst nach der Sitzung des Promotionsausschusses am 30. April 2025 vorliegen und zu Ihren Bewerbungsunterlagen hinzugefügt.
Das Antragsformular sowie Erläuterungen und Hinweise zur Beantragung finden Sie hier: https://www.gradus.uni-stuttgart.de/aktuelles/LGF-Stipendien/
Auswahlverfahren:
Die Auswahl erfolgt durch die zentrale Vergabekommission der Universität Stuttgart auf der Grundlage der Stellungnahme der Fachkommissionen der Fakultäten.
Hinweis:
Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Zuwendung der Mittel durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Einreichung der Bewerbungsunterlagen:
Die kompletten Unterlagen sind einmal in Papierform zu senden an:
Universität Stuttgart
z.Hd. Herrn Roth
Graduierten-Akademie
Pfaffenwaldring 5c
70569 Stuttgart
und einmal zu einem PDF zusammengefasst an: lgf-stipendien@gradus.uni-stuttgart.de
Die Bewerbungsfrist endet am 29.04.2025
Stellenmerkmale
Dein Beschäftigungsumfang
Nach Vereinbarung
Dein Gehalt
Nach Vereinbarung
Dein Arbeitsplatz:
Homeoffice
Dein Büro:
Raum Stuttgart