BAföG-Erhöhung 2023: aktuelle Neuigkeiten auf einen Blick!

Studierendenleben

11.01.2023

BAföG-Erhöhung 2023: aktuelle Neuigkeiten auf einen Blick!

BAföG-Erhöhung 2023: historische Entwicklung, Voraussetzungen und aktuelle Neuigkeiten auf einen Blick!

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler:innen und Studierenden. Mit dem BAföG soll vor allem die Chancengleichheit gewährt werden, was bedeutet, dass möglichst allen Studierenden ein Studium ohne Nebentätigkeit ermöglicht werden soll. Die Ergebnisse der letzten Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) 2017 ergaben jedoch, dass 68% der Studierenden einer Nebentätigkeit nachgingen. 36 % davon mit einem zeitlichen Umfang von ein bis zwei Mal die Woche. Es gibt also zur Erreichung des Ziels, studieren ohne jobben zu müssen, noch viel zu tun.
Falls Du noch kein BAföG beziehst und Dir unsicher bist, ob Du welches bekommen würdest, kannst Du Dir hier einen ersten Überblick verschaffen:

Voraussetzungen: wer bekommt überhaupt BAföG und wovon hängt das ab?

  • Deutsche Studierende (unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Studierende) kommen in Frage. Das erste Vollzeit-Studium ist in der Regel förderungsfähig.
  • Der Master-Studiengang ist förderungsfähig, wenn er auf einem Bachelor-Studiengang aufbaut.
  • Zu Beginn des Bachelor-Studiums oder Master-Studiums darfst Du nicht älter als 44 Jahre sein. (Eine mögliche Ausnahme: Du erziehst eigene Kinder.)

Die Höhe des BAföG richtet sich nach:

  • Dem Einkommen des Studierenden
  • Dem Vermögen des Studierenden
  • Dem Einkommen der Eltern oder des Ehegatten/Lebenspartners

Manche Studierende erhalten kein BAföG, weil das Einkommen der Eltern oder Ehe-/Lebenspartner zu hoch ist. Das Einkommen wird aber nicht komplett berücksichtigt. Die Freibeträge minimieren das Einkommen rechnerisch.
Wenn Du es genau wissen willst, kannst Du den BAföG-Rechner bei Studis online verwenden!

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Nach vielen einschneidenden Ereignissen in den letzten Jahren ist nun erneut der Zeitpunkt gekommen, das BAföG auf den Prüfstand zu stellen und dringend notwendige Anpassungen, in Form einer BAföG Erhöhung, vorzunehmen. Über die Jahre sind immer wieder strukturelle und inhaltliche Veränderungen, leider nicht immer Verbesserungen oder nicht ausreichende Reformschritte, vorgenommen worden. In einem kleinen Überblick kannst Du die Meilensteine dieser Entwicklung nachvollziehen:

Eine kurze Geschichte des BAföG!

  • 1971: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz wird rechtsverbindlich, kann somit eingeklagt werden. Erstmalig ausgezahlt wird das BAföG zum 1. Oktober 1971.
  • 1972: 44,6 % aller Studierenden werden gefördert. Ein einmaliger Rekord!
  • 1974: Erhöhung von 70 DM auf bis zu 150 DM monatlich.
  • 1982: Bis 1989 sinkt die Förderquote auf 18,3 %, weil es das BAföG nun nur noch als Volldarlehen gibt.
  • 1990: Das BAföG wird reformiert, so dass nun eine Hälfte als zinsloses Darlehen, die andere als Zuschuss vergeben wird.
  • 1991: Erstmalig wird das BAföG auch an Studierende in den neuen Bundesländern ausgezahlt (in der DDR gab es ein Grundstipendium von 200 M monatlich, Stand 1981).
  • 2000: Die BAföG-Darlehensverwaltung und der Einzug kann durch das Bundesverwaltungsamt online abgewickelt werden.
  • 2001: Es wird das Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) erlassen, was deutliche Verbesserungen vorsieht. Die Obergrenze für das Darlehen wird auf 10.000 Euro festgelegt und das Kindergeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet.
  • 2010: Das 23. BAföG-Änderungsgesetz wird erlassen und die Bedarfssätze und die Freibeträge werden erhöht. Der Förderhöchstsatz für Studierende beträgt nun 670 Euro im Monat. Die Altersgrenze für Studierende in einem Master wird auf 35 Lebensjahre angehoben.
  • 2014: 25. BAföG-Änderungsgesetz: zum Start des Wintersemesters 2016/2017 übernimmt der Bund die vollständige Finanzierung des BAföG. Das Minijob-Einkommen bis 450 Euro pro Monat werden nicht auf das BAföG angerechnet.

Aber was ist heute aktuell? Was ist verbessert? Und was heißt das für Dich in genauen Zahlen? Eine Zusammenfassung des letzten Änderungsgesetztes aus dem vergangenen Jahr soll Dir schnell und unkompliziert die wichtigsten Punkte aufschlüsseln:

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Das 27. BAföG-Änderungsgesetz: alle Veränderungen auf einen Blick!

  • Der Förderungshöchstbetrag wird ab Januar 2023 von 861 Euro auf 934 Euro angehoben.
  • Die bisherige Altersgrenze von 30 Jahren bei Beginn der Ausbildung und 35 bei Beginn des Master-Studienganges wurde auf 45 Lebensjahre erhöht.
    Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Empfänger:innen werden um 20,75 Prozent angehoben.
    Der Wohnbedarfszuschlag wird von 325 Euro auf 360 Euro angehoben.
  • Eine Vereinfachung der Beantragung über eine digitale Plattform soll dadurch erreicht werden, dass der Antrag direkt online nach Einrichtung eines Nutzerkontos und ohne digitale Unterschrift versendet werden kann.

Die verschiedenen Anpassungen und konkreten Auszahlungserhöhungen sollen Dir helfen mit den steigenden Lebenshaltungskosten besser umgehen zu können. Vielleicht sogar konzentrierter studieren zu können, weil sich Deine finanzielle Situation ein wenig entspannt durch die BAföG Erhöhung ab Januar 2023.

Einerseits sind wir derzeit mit einer hohen Inflationsrate und Teuerung der Preise konfrontiert. Der Homepage des Statistischen Bundesamtes ist dazu zu entnehmen: „Die Inflationsrate in Deutschland wird im Dezember 2022 voraussichtlich +8,6 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Damit fällt die Inflationsrate unter anderem aufgrund der Dezember-Soforthilfe deutlich niedriger aus als in den Vormonaten.“
Außerdem haben wir es auch mit extrem gestiegenen Energiepreisen zu tun, so dass die Regierung Entlastungspakete geplant, beschlossen und teilweise umgesetzt hat, die der Bevölkerung bei der Bewältigung dieser Herausforderungen helfen sollen.

Endlich sind in diesen Entlastungspaketen auch Zahlungen an Studierende untergebracht worden. Ob sie mehrheitlich als angemessen wahrgenommen werden, kannst Du im letzten Abschnitt zu den Reaktionen auf die Anpassungen der BAföG-Zahlungen lesen.
Im folgenden Abschnitt kannst Du Dich zum Heizkostenzuschuss und den Energiepauschalen informieren. Wer bekommt welche Zahlung, wie hoch fallen sie jeweils aus und wie kommst Du dran?

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Heizkostenzuschuss und Energiepauschale: wer erhält das Geld und wie viel genau?

Der erste Heizkostenzuschuss für Auszubildende und Studierende wird derzeit in Höhe von 230 Euro ausgezahlt. Ein zweiter Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro ist beschlossen worden. Mit der Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses ist laut Medien nicht vor Ende Januar/ Anfang Februar 2023 zu rechnen.

Die Energiepauschale erhält jeder Studierende, der/die einer Nebentätigkeit nachgeht. Wer also als Werkstudent:in arbeitet oder einen Minijob hat und außerdem in Deutschland wohnt, erhält 300 € Energiepreispauschale über den Arbeitgeber.
Außerdem sollen alle Studierende, die seit dem 1. Dezember 2022 eingeschrieben sind, eine Einmalzahlung von 200 € erhalten. Diese Einmalzahlung muss dann über eine digitale Plattform beantragt werden. Dies ist jedoch derzeit noch in Planung.

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Reaktionen auf die BAföG Erhöhung

Der Südwest Presse ist zu entnehmen, dass das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim deutliche Kritik daran anbringt, dass die Bedarfssätze um nur 5 % angehoben worden sind: „Die Inflation frisst diese Erhöhung gleich wieder auf. Sie lag bereits im März 2022 bei mehr als sieben Prozent. An diesem Punkt springt die Bundesregierung zu kurz.“

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In einer Pressemitteilung des Deutschen Studentenwerks vom 08.12.2022 wird ebenfalls die Notwendigkeit von weiteren Erhöhungen und vor allem einer raschen Umsetzung und Auszahlung formuliert. Außerdem fordert das Deutsche Studentenwerk zwei grundsätzliche Reformpunkte, um eine angemessene Förderung für eine noch größere Gruppe von Betroffenen zu erreichen:

  • Jährliche Anpassung der BAföG-Sätze an Preise und Einkommen, wie bei Renten und Diäten
  • Förderrichtlinien anpassen, damit mehr Studierende BAföG erhalten können

Auf der Seite des SWR findet sich ebenfalls eine klare Aussage des Studierendenrat der Universität Heidelberg: "In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen reicht die BAföG-Reform bei weitem nicht zu einem angemessenen Leben aus."

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