Studierendenleben
11.01.2023
BAföG-Erhöhung 2023: historische Entwicklung, Voraussetzungen und aktuelle Neuigkeiten auf einen Blick!
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler:innen und Studierenden. Mit dem BAföG soll vor allem die Chancengleichheit gewährt werden, was bedeutet, dass möglichst allen Studierenden ein Studium ohne Nebentätigkeit ermöglicht werden soll. Die Ergebnisse der letzten Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) 2017 ergaben jedoch, dass 68% der Studierenden einer Nebentätigkeit nachgingen. 36 % davon mit einem zeitlichen Umfang von ein bis zwei Mal die Woche. Es gibt also zur Erreichung des Ziels, studieren ohne jobben zu müssen, noch viel zu tun.
Falls Du noch kein BAföG beziehst und Dir unsicher bist, ob Du welches bekommen würdest, kannst Du Dir hier einen ersten Überblick verschaffen:
Die Höhe des BAföG richtet sich nach:
Manche Studierende erhalten kein BAföG, weil das Einkommen der Eltern oder Ehe-/Lebenspartner zu hoch ist. Das Einkommen wird aber nicht komplett berücksichtigt. Die Freibeträge minimieren das Einkommen rechnerisch.
Wenn Du es genau wissen willst, kannst Du den BAföG-Rechner bei Studis online verwenden!
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Nach vielen einschneidenden Ereignissen in den letzten Jahren ist nun erneut der Zeitpunkt gekommen, das BAföG auf den Prüfstand zu stellen und dringend notwendige Anpassungen, in Form einer BAföG Erhöhung, vorzunehmen. Über die Jahre sind immer wieder strukturelle und inhaltliche Veränderungen, leider nicht immer Verbesserungen oder nicht ausreichende Reformschritte, vorgenommen worden. In einem kleinen Überblick kannst Du die Meilensteine dieser Entwicklung nachvollziehen:
Aber was ist heute aktuell? Was ist verbessert? Und was heißt das für Dich in genauen Zahlen? Eine Zusammenfassung des letzten Änderungsgesetztes aus dem vergangenen Jahr soll Dir schnell und unkompliziert die wichtigsten Punkte aufschlüsseln:
Die verschiedenen Anpassungen und konkreten Auszahlungserhöhungen sollen Dir helfen mit den steigenden Lebenshaltungskosten besser umgehen zu können. Vielleicht sogar konzentrierter studieren zu können, weil sich Deine finanzielle Situation ein wenig entspannt durch die BAföG Erhöhung ab Januar 2023.
Einerseits sind wir derzeit mit einer hohen Inflationsrate und Teuerung der Preise konfrontiert. Der Homepage des Statistischen Bundesamtes ist dazu zu entnehmen: „Die Inflationsrate in Deutschland wird im Dezember 2022 voraussichtlich +8,6 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Damit fällt die Inflationsrate unter anderem aufgrund der Dezember-Soforthilfe deutlich niedriger aus als in den Vormonaten.“
Außerdem haben wir es auch mit extrem gestiegenen Energiepreisen zu tun, so dass die Regierung Entlastungspakete geplant, beschlossen und teilweise umgesetzt hat, die der Bevölkerung bei der Bewältigung dieser Herausforderungen helfen sollen.
Endlich sind in diesen Entlastungspaketen auch Zahlungen an Studierende untergebracht worden. Ob sie mehrheitlich als angemessen wahrgenommen werden, kannst Du im letzten Abschnitt zu den Reaktionen auf die Anpassungen der BAföG-Zahlungen lesen.
Im folgenden Abschnitt kannst Du Dich zum Heizkostenzuschuss und den Energiepauschalen informieren. Wer bekommt welche Zahlung, wie hoch fallen sie jeweils aus und wie kommst Du dran?
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Der erste Heizkostenzuschuss für Auszubildende und Studierende wird derzeit in Höhe von 230 Euro ausgezahlt. Ein zweiter Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro ist beschlossen worden. Mit der Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses ist laut Medien nicht vor Ende Januar/ Anfang Februar 2023 zu rechnen.
Die Energiepauschale erhält jeder Studierende, der/die einer Nebentätigkeit nachgeht. Wer also als Werkstudent:in arbeitet oder einen Minijob hat und außerdem in Deutschland wohnt, erhält 300 € Energiepreispauschale über den Arbeitgeber.
Außerdem sollen alle Studierende, die seit dem 1. Dezember 2022 eingeschrieben sind, eine Einmalzahlung von 200 € erhalten. Diese Einmalzahlung muss dann über eine digitale Plattform beantragt werden. Dies ist jedoch derzeit noch in Planung.
Der Südwest Presse ist zu entnehmen, dass das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim deutliche Kritik daran anbringt, dass die Bedarfssätze um nur 5 % angehoben worden sind: „Die Inflation frisst diese Erhöhung gleich wieder auf. Sie lag bereits im März 2022 bei mehr als sieben Prozent. An diesem Punkt springt die Bundesregierung zu kurz.“
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In einer Pressemitteilung des Deutschen Studentenwerks vom 08.12.2022 wird ebenfalls die Notwendigkeit von weiteren Erhöhungen und vor allem einer raschen Umsetzung und Auszahlung formuliert. Außerdem fordert das Deutsche Studentenwerk zwei grundsätzliche Reformpunkte, um eine angemessene Förderung für eine noch größere Gruppe von Betroffenen zu erreichen:
Auf der Seite des SWR findet sich ebenfalls eine klare Aussage des Studierendenrat der Universität Heidelberg: "In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen reicht die BAföG-Reform bei weitem nicht zu einem angemessenen Leben aus."
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