Probezeit & Kündigung: Das solltest du tun, wenn du selbst kündigen willst oder gekündigt wirst

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15.03.2021

Probezeit & Kündigung: Das solltest du tun, wenn du selbst kündigen willst oder gekündigt wirst

Neuer Job, neuer Anfang. Das klingt für die meisten Arbeitnehmer vielversprechend. Allerdings ist mit einem neuen Job auch immer ein Funken Unsicherheit verbunden. Stichwort Probezeit. Haben du und der Arbeitgeber euch vertraglich auf eine Probezeit festgelegt, darf in dieser Zeit mit mindestens zwei Wochen gesetzlicher Kündigungsfrist auch ohne die Angabe von Gründen eine Kündigung ausgesprochen werden. Das schützt insbesondere den Arbeitgeber vor Fehlbesetzungen, hilft aber auch dir, wenn du dich innerhalb der Probezeit doch schnell und unbürokratisch umorientieren möchtest.

Auch wenn das verständlich klingt, ist eine Kündigung während der Probezeit normalerweise die Ausnahme und ziert einen Lebenslauf eher weniger. Was machst du also, wenn während der Probezeit ein Kündigungsschreiben im Briefkasten liegt? Welche Schritte musst du gehen, falls du selber das Arbeitsverhältnis in der Probezeit auflösen möchtest? Was für Rechte hast du überhaupt in der Probezeit? Gibt es Gründe, die für oder gegen eine Kündigung sprechen? Das alles sind Fragen, die dir zum Thema Kündigung vielleicht schon durch den Kopf gegangen sind. Hier findest du die ersten Antworten, um in dieser herausfordernden Situation richtige Entscheidungen zu treffen.

Probezeit im Job: Ein paar Fakten

Sechs Monate Probezeit ist in Deutschland der Standard. Fast alle Arbeitgeber nutzen diese Möglichkeit, um neue Arbeitnehmer unter die Lupe zu nehmen und Fehlbesetzungen zu vermeiden. In dieser vertraglichen Zeitspanne gilt es, einige Besonderheiten zu beachten:

  • Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit minimal zwei Wochen.
  • Eine Kündigung kann in dieser Zeit ohne die Angabe von Gründen ausgesprochen werden.
  • Ohne Vereinbarung einer Probezeit, beträgt deine gesetzliche Kündigungsfrist ab dem 1. Arbeitstag vier Wochen.
  • Unabhängig von einer Vereinbarung der Probezeit, greift das Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten Beschäftigung. Das Kündigungsschutzgesetz regelt zahlreiche Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers und Arbeitgebers rund um das Thema Kündigung.
  • Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen.

Diese Punkte sind für jeden Arbeitnehmer relevant, der einen neuen Job anfängt. Auch wenn das Letzte, was du dir für deine neue Arbeitsstelle wünschst, rechtliche Streitereien sind, hilft es dennoch, deine Rechte im Hinterkopf zu haben.

Richtige Kündigung in der Probezeit: Darauf musst du achten

Die Probezeit ist nicht nur für den Arbeitgeber da! Auch du hast in dieser Zeit die Möglichkeit, den Job und die Kollegen eingehend unter die Lupe zu nehmen. Was im Vorstellungsgespräch vielleicht noch ganz verlockend klang, entpuppt sich im grauen Arbeitsalltag manchmal als monoton. Egal, ob die Kollegen nerven, der Chef anstrengend ist oder du unerwartet eine Jobzusage von deinem Traumunternehmen bekommen hast: Die folgenden Punkte helfen dir dabei, diese unangenehme Situation möglichst erfolgreich hinter dich zu bringen.

#1 Kündigungsfrist beachten

Von heute auf morgen einfach aus dem Büro zu spazieren, ist nicht. Auch nicht, wenn der Chef gerade mal wieder unterirdisches Niveau hervorgekramt hat. 14 Tage sind daher deine gesetzliche Frist. Diese Frist beginnt erst mit dem Eingang des Kündigungsschreibens. Wirfst du es beispielsweise um 21 Uhr des Vortages ein, gilt die Kündigung erst ab dem nächsten Tag.

#2 Gespräch mit dem Arbeitgeber: Immer eine gute Idee

Die Welt ist klein. Auch die Berufliche. Ein Riesenkrach in der Probezeit mit anschließender Kündigung kann dir demnach einige Türen verschließen, selbst wenn du im Recht warst. Deswegen solltest du versuchen, deinen Abgang genauso professionell wie deinen Antritt zu gestalten. Dabei hilft insbesondere ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber.

#3 Fristlose Kündigung: Diese Gründe gibt es

Manchmal sind aber auch keine offenen Karten oder Professionalität dran, sondern ein rascher Abgang. Insbesondere das Auftreten von sexueller Belästigung, fehlender Arbeitsschutz, die Androhung von Gewalt oder das wiederholte Ausbleiben von Gehalt sind triftige Gründe für eine fristlose Kündigung. Hier darfst du von heute auf morgen auch während der Probezeit das Unternehmen verlassen.

#4 Das Kündigungsschreiben: Die wichtigsten Punkte

Eine Kündigung muss bestimmte Inhalte enthalten, um rechtskräftig zu sein. So solltest du deine Anschrift, sowie die des Arbeitgebers angeben, das Datum und einen Betreff einfügen, sowie einen Fließtext, indem du deine Absichten darlegst. Zur Erleichterung der Einordnung gerade in großen Betrieben hilft außerdem die Personalnummer und deine Abteilung. Zusätzlich kannst du dein gewünschtes Austrittsdatum mit Verweis auf die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist nennen. Wichtig für ein korrektes Kündigungsschreiben ist seitens des Arbeitnehmers ebenfalls die eigenhändige Unterschrift. Gründe musst du in der Kündigung dagegen nicht anführen. Achte bestmöglich darauf, das Kündigungsschreiben positiv oder neutral zu formulieren – selbst bei einer Kündigung in der Probezeit wegen persönlichen Differenzen. So hältst du dir alle Türen im Netzwerk offen.

#5 Aufhebungsvertrag: Die beste Option?

Auch bei einer Kündigung während der Probezeit hast du noch Verpflichtungen dem Arbeitgeber gegenüber. Generell gilt normalerweise eine zweiwöchige Kündigungsfrist, in der du normal weiterarbeitest. Allerdings ist diese Weiterarbeit nicht immer zielführend, weshalb es die für beide Seiten vorteilhafte Regelung eines Aufhebungsvertrages gibt. Unterzeichnet dein Chef dieses Dokument, kannst du von heute auf morgen gehen.

Kündigung durch den Arbeitgeber: Und jetzt?

Nicht immer bist du als Arbeitnehmer derjenige, der eine Kündigung während der Probezeit einreicht. In seltenen Fällen liegt ein blauer Brief in der Ablage, der dich schon während der Probezeit wieder auf Jobsuche schickt. Ob betriebsbedingt, aus strukturellen Gründen oder sogar persönlichen Differenzen: Passivität ist nach einer Kündigung in der Probezeit immer fehl am Platz. Deswegen bekommst du hier die vier wichtigsten Handlungsschritte, die du direkt angehen kannst:

  1. Prüf deine Kündigung. Es ist in dieser Situation zwar verlockend, den Job hinzuschmeißen, aber manchmal steht dir beispielsweise noch einiges an Gehalt oder Urlaubstagen zu. Du solltest deswegen nicht nur die Kündigung auf Rechtmäßigkeit prüfen, sondern auch das gesamte weitere Prozedere der Kündigung.
  2. Krankmelden, blau machen, Auseinandersetzung mit den Kollegen oder Vorgesetzten: Das alles sind Mechanismen, die nach einer Kündigung häufig auftreten. Schließlich bist du als Arbeitnehmer häufig wütend oder enttäuscht. Auch wenn das verständlich ist, solltest du versuchen, deinen Job regulär bis zum Vertragsende weiter auszuführen. Außerdem ist ein klärendes Gespräch mit deinem Vorgesetzten oft hilfreich, um die Gründe für deine Kündigung besser zu verstehen.
  3. Aus der Kündigung lernen! Was hat letztlich zu diesem Schritt geführt? Waren es betriebsbedingte Strukturen, mit denen du nicht klargekommen bist? Die Kollegen? Oder bestimmte Aufgaben? Indem du dich aktiv mit den Gründen auseinandersetzt, kannst du Schlüsse ziehen, die dir auf deinem weiteren Weg helfen.

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