Jobsuche
30.10.2020
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Jobben neben dem Studium gehört heute für viele zum Studienalltag dazu – zum einen, um sich das Studium zu finanzieren bzw. etwas dazuzuverdienen, aber auch, um bereits erste praktische Berufserfahrung zu sammeln. Oftmals ergibt sich aus einem Werkstudentenjob bereits die erste Festanstellung oder aus einer Freelancer-Tätigkeit nebenbei, eine Selbstständigkeit in Vollzeit.
Krankenkasse entsprechend und es sind gegebenenfalls Beiträge zur Sozialversicherung, d.h. zur Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung und Arbeitsförderung zu bezahlen.
Veränderungen wie z.B. die Aufnahme eines Werkstudentenjobs, ein Praktikum oder Auslandssemester sollte man der eigenen Krankenkasse zeitnah mitteilen. Denn diese können bereits Veränderungen auf deine bisher kostenfreie Krankenversicherung mit sich bringen – mindestens für die Dauer der jeweiligen Tätigkeit. Kümmert man sich deshalb frühzeitig, so ist man von Beginn an auf der richtigen Seite und vermeidet bürokratische Mehraufwände und unliebsame Nachzahlungen.
Liegen dir heute bereits Details zu einem Praktikum, Werkstudentenjob oder einer Freelancer-Tätigkeit vor? Dann haben wir einen Tipp für dich: nutze das SBK-Beurteilungs-Tool oder das SBK-Freelancer-Tool. um mögliche Statuswechsel bei der Krankenversicherung schnell online zu checken. Mit beiden Tools kannst du einfach überprüfen, ob deine Studienpläne oder geplanten Jobs Veränderungen bei deiner Krankenversicherung und Beitragszahlungen mit sich bringen oder nicht. Der Service der Siemens-Betriebskrankenasse ist für dich kostenfrei.
Damit du bereits von Beginn an gut informiert bist und die gängigsten Einflüsse aus Studium und Nebenjob auf die Krankenversicherung kennenlernst, haben wir dir im Nachfolgenden einige Beispiele aus einem typischen Studentenalltag zusammengestellt.
Fast jeder Student kennt es: das Pflichtpraktikum im Studium. Dieses ist heutzutage fast in jeder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Gut zu wissen: ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ist auch grundsätzlich immer sozialversicherungsfrei. Dies verändert sich allerdings, wenn der Arbeitgeber dafür ein monatliches Gehalt bezahlt. Ist man als Student zu diesem Zeitpunkt noch über die Eltern familienversichert, so entscheiden hier die Einkommensgrenzen, ob man während des vergüteten Pflichtpraktikums weiterhin kostenfrei familienversichert bleiben kann oder nicht. In der Regel besagt die Einkommensgrenze, dass man regelmäßig im Monat nicht mehr als 455,- € (2020) verdienen darf, um weiterhin von der kostenfreien Familienversicherung zu profitieren. Liegt man hier über der Grenze, wechselt man für einen definierten Zeitraum von der Familienversicherung in die kostengünstige Krankenversicherung der Studenten und zahlt einen eigenen monatlichen Beitrag.
Bei manchen Studiengängen ist auch ein sogenanntes Vorpraktikum vorgeschrieben – zu dem Zeitpunkt ist man meist noch gar nicht immatrikuliert. Handelt es sich um ein bezahltes (Vor-)Praktikum, so sind hier Beiträge für die Sozialversicherung und Steuern zu zahlen. Vorausgesetzt das monatliche Einkommen liegt über 325,- € (2020).
Als letztes ist das freiwillige Praktikum zu nennen. Hier unterscheidet man zwischen einem Praktikum in den Semesterferien oder während der Vorlesungszeit sowie bezahlt bzw. unbezahlt. Denn je nachdem, in welcher Konstellation und zu welchem Zeitpunkt das freiwillige Praktikum stattfindet, ergeben sich Beitrags- und Steuerzahlungen für dich.
Eine Werkstudententätigkeit ist eine Möglichkeit, sich neben dem Studium gutes Geld zu verdienen, gleichzeitig wertvolle Berufserfahrung zu sammeln und unterschiedliche Unternehmen kennen zu lernen. Von einem Werkstudenten spricht man in der Regel, wenn ein, an einer Hochschule eingeschriebener Student, während dem Studium nebenher arbeitet. Für ihn gilt hier die sogenannte „20-Stunden-Grenze“ pro Woche. Denn in diesem zeitlichen Rahmen geht man davon aus, dass das Studium und nicht die berufliche Tätigkeit im Vordergrund stehen. Doch auch hier gibt es natürlich wiederum Ausnahmen, die die Regel bestätigen. Das heißt, dass man vereinzelt auch über diesen 20 Stunden arbeiten kann, jedoch eingeschränkt auf eine bestimmte Wochenanzahl innerhalb eines Kalenderjahres und z.B. in den Semesterferien.
Die Frage, ob sich die Krankenversicherung im Status aufgrund des Werkstudentenjobs nun verändert oder nicht, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch vermeintlich einfach zu beantworten. Kommen jedoch noch weitere Faktoren im Kalenderjahr hinzu, wie ein Praktikum, eine zeitlich unbefristete geringfügige Beschäftigung und eine Tätigkeit im Verein, dann nimmt die Komplexität der Beurteilung stark zu. Deshalb empfehlen wir dir zur Überprüfung möglicher Änderungen deiner Krankenversicherung die Nutzung des SBK-Beurteilungstool. Hier werden alle relevanten Faktoren für eine Beurteilung für dich berücksichtigt und du sparst dir viel Zeit und Aufwand.
Wie verhält es sich als Student mit Nebenbeschäftigungen? Werden diese unbefristet mit einem Gehalt von bis zu 450,- € (2020) im Monat ausgeübt, spricht man von einer klassischen „geringfügigen Beschäftigung“ –für sich alleine betrachtet hat diese keine Auswirkungen auf den bisherigen Versicherungsstatus bei deiner Krankenversicherung. Dies ändert sich, wenn man die Nebenbeschäftigung noch parallel zu einer Werkstudententätigkeit und/oder einem Praktikum (o. ä.) weiterführt. Hier sollte dann genauer hingeschaut werden, um alle Komponenten, die auf die Versicherung einwirken können, zu berücksichtigen.
Auch für junge Ferienjobber ist es sinnvoll sich mit dem Thema der Krankenversicherung aufgrund der jährlichen Ferienarbeit vertraut zu machen. Denn je nachdem was sich in einem Kalenderjahr noch anschließt, kann es zu Veränderungen und möglichen Zahlungen in der Sozialversicherung kommen. Hat man beispielsweise in einem Kalenderjahr bereits schon einmal gearbeitet oder ist zum Beispiel ein Duales Studium geplant, kann sich dies auch auf den Krankenversicherungsstatus während deiner Ferienarbeit auswirken und Beitragszahlungen dafür anfallen.
Ein wichtiger Blick gilt auch den Bachelor- und Masteranden, die in einem Unternehmen ihre Thesis schreiben. Wird hierfür ein Arbeitsvertrag geschlossen und ein monatliches Gehalt gezahlt, kann auch das Auswirkungen auf die Krankenversicherung, vor allem aber auch auf die kostenfreie Familienversicherung, nehmen.
Anhand der oben aufgeführten Praxisbeispiele wird deutlich, wie komplex das Thema „Studium und Krankenversicherung“ werden kann. Um Studenten in diesem wichtigen Bereich ihrer Absicherung Orientierung und Sicherheit zu geben, hat die SBK eine Online-Lösung entwickelt. Egal ob du nun vor Praktika, Neben- oder Werkstudentenjobs, dem Auslandssemester oder einer Bachelorthesis im Unternehmen stehst – das SBK-Beurteilungstool sagt dir, was das für dich und deinen Krankenversicherungsstatus bedeuten kann.
Ob neben- oder hauptberuflich – der Arbeitsmarkt für Freelancer boomt. Bist du auch mit von der Partie? Dann gibt es neben den Vorteilen des eigenen Chefseins, der freien Zeiteinteilung und der Projektwahl nach persönlichen Stärken auch einige organisatorische To Do´s zu beachten – allen voran die Krankenversicherung.
Beschäftigt man sich das erste Mal mit diesem Thema, kommen schnell einige Fragen auf: „Eine Versicherung habe ich bereits, was muss ich nun tun?“, „Ändert sich mein Status als Student“ oder „wie viel Beitrag ist für die Versicherung im „neuen Arbeitsstatus“ zu bezahlen?“. Auch die Frage, wann es sich um eine Neben- oder Hauptberuflichkeit als Selbstständiger handelt, stellt sich schnell.
Da sich hier leider keine pauschale Antwort „googeln“ lässt, ist eine individuelle Beratung empfehlenswert. Denn was alle Freelancer schon heute gemeinsam haben: ihr Krankenversicherungsstatus ist in der Regel auf die neue Jobsituation entsprechend anzupassen. Kümmert man sich hierzu fristgerecht, spart man sich oftmals Zeit, Nerven und Geld.
Was genau kann man als Freelancer also tun, um für seine persönliche Lebens- und Arbeitssituation das Passende in Sachen Krankenversicherung zu finden? Und wie kann man mit einfachen Schritten einen möglichen Statuswechsel in der Krankenversicherung überprüfen?
Unser Tipp: das Freelancer-Tool der Siemens-Betriebskrankenkasse und ihre persönliche Beratung.
Das SBK-Freelancer-Tool verspricht Freelancern und denen, die es gerade werden, eine Beurteilung ihrer Krankenversicherung(-spflicht). Das heißt, man erfährt hierbei, ob und was sich aufgrund der Freelancer Tätigkeiten in der Krankenversicherung ändern könnte. Das individuelle Ergebnis erhält man sofort online und wird bei komplexeren Jobkonstellationen durch eine persönliche Beratung von Versicherungsexperten der SBK begleitet.
Mit nur einem Klick erreichst du das SBK-Freelancer-Tool. Hier gibst du für den Status-Check alle relevanten Daten ein – hierzu zählt z.B. dein aktueller Versicherungsstatus, Details zu zeitlichen und finanziellen Umfängen der geplanten Tätigkeit und zu parallel bestehenden Beschäftigungen. Für die persönliche Beratung in komplexeren Sachverhalten gibst du noch deinen Kontakt an und erhältst mit nur einem weiteren Klick sofort dein persönliches Ergebnis. Es zeigt dir, ob Anpassungen deines Krankenversicherungsstatus erforderlich werden oder nicht. Bei Bedarf erfolgt im Anschluss noch eine telefonische Beratung der Versicherungsexperten der SBK. Hier erfährst du im direkten Gespräch noch weitere wertvolle Kniffe zum Handling der Krankenversicherung als studentischer Freelancer – gemünzt auf deine individuelle Situation.
Wichtig zu wissen: der Datenschutz und die Vertraulichkeit sind im SBK-Freelancer-Tool immer gewährleistet.
Klären wir zunächst einmal auf: was ist eigentlich ein Freelancer? Übersetzen wir den Begriff einmal ins Deutsche: ein Freelancer ist ein „freier Mitarbeiter“. Man spricht hier von Personen, die im Auftrag eines Unternehmens arbeiten – aber nicht im klassischen Format einer Festanstellung, sondern als Selbstständiger. Viele Unternehmen bedienen sich bei bestimmten Arbeitsbereichen diesem Jobformat und vergeben diese Jobs auch gerne an Studenten. Studenten können hier aus wissenschaftlichen, erzieherischen, unterrichtenden, schriftstellerischen oder künstlerischen Arbeitsfeldern auswählen. Als praktische Beispiele wären hier TexterIn, GrafikerIn oder DesignerIn, NachhilfelehrerIn oder AutorIn zu nennen. Wer unsicher ist, ob die angebotene Arbeit in eurer Arbeitsfeld, dem sogenannten Tätigkeitsberuf, fällt, ist das Finanzamt dein richtiger Ansprechpartner. Denkt dran: wenn ihr euch für freiberuflich selbstständig macht, ist eine Anmeldung beim Finanzamt Voraussetzung.
Eine einfache Antwort auf diese Frage: es kann, aber muss keine Veränderung für dich und deine Krankenversicherung bedeuten. Hierzu sind Verdienst- und Zeitumfänge für Studenten zu berücksichtigen.
Doch fangen wir von vorne an: Ausgangslage für eine Beurteilung der Krankenversicherung aufgrund einer Freelancer-Tätigkeit ist immer dein aktueller Versicherungsstand: Studenten sind hierbei in der Regel noch bei den Eltern familienversichert oder bereits eigenes Mitglied in der Krankenversicherung der Studenten (Abk.: KVdS). Beide Status setzen unterschiedliche Beitragsleistungen voraus, z.B. ist eine Familienversicherung in der Regel kostenfrei. Kommt hier nun ein Jobverhältnis der selbstständigen Art hinzu, gelten unterschiedliche Verdienstgrenzen und Arbeitsumfänge (z.B. als Student nicht mehr als 20 Stunden pro Woche), die zur Beurteilung der Krankenversicherung herangezogen werden.
Um jedoch eine konkrete Aussage treffen zu können, werden neben dem Einkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit noch weitere Einkünfte wie zum Beispiel aus geringfügiger Beschäftigung oder Einkünfte aus Unterhalt oder Mieteinnahmen berücksichtigt. Hier kann in einem Kalenderjahr doch einiges zusammenkommen. Deshalb sind eine persönliche Betrachtung der individuellen Situation und eine gute Aufklärung wichtig. Das spart unnötige Kosten und Aufwände auf beiden Seiten.
Auch für die Freelancer unter euch hat die SBK eine Lösung entwickelt – das SBK-Freelancer-Tool. Es ermöglicht dir online einen schnellen Status-Check unter Berücksichtigung deiner persönlichen Situation und lässt dich entsprechende Änderungen frühzeitig organisieren.
Der Artikel mit der SBK entstand im Rahmen einer Kooperation.
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